Aus der Satzung der Familienstiftung des Georg Koppehele
Präambel – Georg Coppehl, Vikar bei dem Magdeburger Domstift und zugleich Canonicus sub Aula, welcher am 16.12.1604 verstorben ist, hat in seinem Testament über sein Vermögen zu Gunsten seiner Verwandten, welche von seinen Brüdern und Schwestern abstammen, verfügt. Das Testament ist jedoch so wenig im Original, als in Abschrift vorhanden, vielmehr, wahrscheinlich bei der im 30 – jährigen Kriege erfolgten Zerstörung von Magdeburg, abhanden gekommen. Da man sonach über die eigentlichen und ursprünglichen Anordnungen des Testators in Unwissenheit war, so verfuhr man nach seinem Willen, wie sich dieser freilich unvollkommen aus dem Testamentsrechnungen und anderen unvollständigen Nachrichten ergab. Die Stiftungssatzung wurde so in mehreren Fassungen, zuletzt der vom 17. Juli 1834 den Zeitläufen angepasst, unter anderem der Aufhebung des Magdeburger Domkapitels und der Vergrößerung der Koppehl`schen Familie.
Die Stiftung ging in der Inflationszeit ihres Vermögens und in den 30ger Jahren des 20. Jahrhunderts ihres immobilen Vermögens verlustig.
Mit dem verbleibenden ideellen Vermögen bedarf die Stiftung zu ihrer Wiederbelebung einer Satzung, die den Wiederaufbau eines Stiftungsvermögens fördert, Vermögensverlusten des 20. Jahrhunderts organisatorische Schranken entgegenstellt und der geografischen Verstreutheit der Familienmitglieder in ihrer inneren Organisation Rechnung trägt.
§ 1 Name, Sitz und Rechtsform

(1) Die Stiftung trägt den Namen Familienstiftung des Georg Koppehele

(2) Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts (Familienstiftung) mit Sitz in Magdeburg

§ 2 Zweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Nachfahren des Bruders und der drei Schwestern des Stifters Georg Koppehele, die also namentlich von
Thomas
Margaretha, verehelicht gewesene Steindorf
Anna, verehelicht gewesene Dümde
Elisabeth
leiblich abstammen.

(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Gewährung eines Zuschusses der Nachfahren weiblichen und männlichen Geschlechts für
– das akademische Studium,
– die Ausbildung in Handwerk oder den bildenden Künsten,
– die Aussteuer zur ersten Eheschließung,
– die Unterstützung sozialschwacher, auch krankheits- oder altersbedingt Erwerbsunfähiger oder auch unverschuldet in Not geratener,
– die Erziehungskosten von Waisen unter 14 Jahren

(3) Weiterer Zweck ist die Förderung des Zusammenhaltes der Nachkommen und die Pflege der Geschichte des Stifters und der Stiftungsgeschichte z.B. durch:
– die Organisation und Durchführung von Familientagen und Zusammenkünften
– die Erforschung und Erschließung historischer Quellen zwecks Erstellung von Beiträgen zur internen oder externen Veröffentlichung
– die Pflege der erfassung der Nachkommen einschließlich genealogischer Tabellen und Stammbäume.

(4) Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht im gleichen Maße verwirklicht werden.
(5) Die Zwecke können nur unter Berücksichtigung der Ertragslage und vorbehaltlich des Abzuges der notwendigen Verwaltungskosten der Stiftung verwirklicht werden…
Um dem Willen des Stifters wieder gerecht werden zu können,
sind in der gegenwärtigen Aufbauphase folgende Punkte die Hauptziele der Stiftung:

–          Aktivieren von Familienmitgliedern
–          Schaffung eines finanziellen Grundstocks
–          Bekanntmachung der Stiftung