Über Georg (oder auch Georgius) Koppehele

Georgius Koppehele, auch (fälschlicherweise) Georg von Koppehel genannt (geb. 1538 in Gräfendorf, gest. 16. Dezember 1604 in Magdeburg) war ein deutscher Theologe und Gründer der George Koppehele’schen Familienstiftung.


Georg Koppehele wurde als eines von fünf Kindern des Gräfendorfer Richters und Bauern Johann Koppehele (ca. 1490-1550) geboren. Über seine Jugend ist nichts weiter bekannt. Zur höheren schulischen Ausbildung besuchte er höchstwahrscheinlich die Lateinschule in Jüterbog. Zum ersten Mal urkundlich erwähnt wird er am 6. Juni 1559, an dem er sich zusammen mit vier anderen Jüterbogern als Student an der Universität Wittenberg immatrikulierte. Ein weiteres Studium, von dreijähriger Dauer, folgte ab 1566 vermutlich an einer anderen Universität. Ob es sich hierbei um ein Studium der Theologie oder möglicherweise eines anderes Faches handelte, ist nicht geklärt.

Wann Koppehele in den Kirchendienst des seit 1567 zum Protestantismus konvertierten Magdeburger Domkapitels eintrat, ist nicht bekannt. Der erste urkundliche Beleg, in dem Koppehele als kirchlicher Würdenträger erscheint, datiert aus dem Jahr 1581; hier wird er als summus vicarius, d.h. oberster Vikar des Domes bezeichnet. 1585 wird er in der von Siegfried Saccus für den verstorbenen Magdeburger Domherren Franz von Königsmarck verfassten Leichenpredigt als „Jürgen Kopheil“ genannt. 1589 tritt er als Testamentsvollstrecker eines weiteren Magdeburger Domherren, Werner von Plotho, auf. Auf dessen Grabstein im Magdeburger Dom wird er entsprechend als Testamentsvollstrecker und summus vicarius erwähnt.

Am 14. Juli 1598 immatrikulierte sich Koppehele erneut an der Universität Wittenberg. Ob es sich hierbei um ein weiteres Studium oder um eine Fortsetzung eines der beiden vorherigen handelt, konnte noch nicht ermittelt werden. Im Februar 1590 erscheint Koppehele als lector und unter dem Namen „Gürgen Koppeheil“ erneut in einer Leichenpredigt von Saccus, gehalten auf den verstorbenen Domherren Georg von Plotho. Das 1595 aufgesetzte Testament des Domherren Hans von Lossow bestimmt „Georgen Kophehl Semmelmeistern der ertzbischoflichen Kirchen zw Magdeburgk“ zum wiederholten Male zum Testamentsvollstrecker. Von Lossow verschied jedoch erst im Jahre 1605, nach Koppeheles Tod.

Gegen Ende seines Lebens hatte Georgius Koppehele zusätzlich zu seinen Domämtern den Posten eines Canonicus bzw. Stiftherrn an der erzbischöflichen Hofkapelle und Kollegiatstift St. Gangolf inne. Sein im Magdeburger Dom befindliches Epitaph nennt folgende Ämter: Canon[i]c[us] ad S[anctum] Gangolphu[m] sub aula arche[pisco]p[a]li sum[m]us vicari[us] et subcustos metropolitanae Magdeburge[n]sis ecclesiae.Koppehele verfügte in seinem Testament, dass sein Vermögen nicht angegriffen werden dürfe, sondern aus den jährlich aufkommenden Zinsen Stipendien und Unterstützungen an die Nachkommen seiner Geschwister ausgezahlt werden sollen; das Original des Testaments ging indes bei der Zerstörung Magdeburgs im Dreißigjährigen Krieg verloren.

Koppeheles frühbarockes Bronzeepitaph befand sich ursprünglich im Nordflügel des Domkreuzganges des Magdeburger Doms über dem Querhausportal (an der Außenseite). Gegenwärtig ist es im Inneren an der Südwand des Doms angebracht. Es zeigt Georgius Koppehele in Amtsrobe vor dem Christuskreuz und seinem „Wappen“ kniend mit zum Gebet erhobenen Händen. Die Herstellung der Gussformen für das Epitaph wird dem bedeutenden Bildhauer Sebastian Ertle zugeschrieben.