In den Koppehele-Akten im Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Signatur U 3, Stifter und Klöster der Stadt Magdeburg, A Nr. 267) habe ich ein Dokument gefunden, das von Georgius verfasst und von einem Schreiber geschrieben wurde. Das Sensationelle daran aber ist die Unterschrift:
Georg Koppehell, mein Handt. l
Damit sind wir der Lösung der Frage, wie er seinen Namen selber schrieb, ein Stück näher gekommen. Allerdings schließt es nicht aus, dass wir weitere Dokumente finden, auf denen seine Unterschrift von dieser etwas abweicht. Aber es ist ein authentisches Zeugnis.
Interessant ist, dass der Name im Text selbst „Koppehel“ geschrieben wird.
Neben Georg Koppehell wurde das Dokument noch von einem zweiten Vikar unterzeichnet:
Johann Hirm, mein Eigen Hanndt
Quelle: http://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/digital/U_3__A_Nr_267.x

In dem Schreiben geht es um die Bestätigung der ehelichen Geburt von Joachim Kühn, Sohn des verstorbenen Werner Kühn und dessen Ehefrau Catharina, geborene König. Die Mutter möchte ihren Sohn Joachim in St. Gangolphi als Elektor (stimmberechtigtes Mitglied) einschreiben lassen. Die Voraussetzung dafür war eine eheliche Geburt, die in diesem Fall von Georg Koppehel und Johann Hiem bezeugt wird.
Der Originaltext umfasst 2 Seiten. Die Nummerierung ist etwas irreführend. In der oberen rechten Ecke steht die Ziffer 1, die aber vermutlich erst später hinzugefügt wurde. In der rechten unteren Ecke steht die Zahl 30, die wohl die eigentliche Nummerierung gewesen sein muss.


wörtliche Transkription
von Helmut und Susanne Kowar
Demnach deß wirdigen und wolgelarthen
Herrn Werneri Kühns seligen Canonici lectoris
dieser primat Kirchen allhier Zu Magdeburgk,
hinderlaßene Widtwe Ihrem Sohn Joachimum
Kühn welchen sie mitt gedachtem Herrn
Wernero Kühn in stehender Ehe geZeuget hatt
In der Capellen S. Gangolphi sub aula […]
[…] für einen Electen Einschreiben und
eligieren Zu laßen Willens auch solchs durch den
auch Ehrw[…] Achbarn und wolgelarthen Herrn
Magistraten Gericken den Ehrwirdigen Edlen
Ehrmächten Wirdigen Achbarn und wolgelarthen Herrn
genanter Capellen aufs demutigest
fürbringen lassen der wohlichen Hoffnunge
weil fast dem ganzen Capitel benanter
Capellen S. Gangolphi wißendlich wir hier
Werneris Kühn Seligen allhier in der
Domstadtt Magdeburgk in der pfarkirchen
S. Johannis Ihr ehelichen […] und
Ihren Sohn Joachimum ihm Ehebette
geZeugett es wurde schriftliche Kundtschafft
seiner ehelichen geburdt Zu solchen Sachen nitt
bedurffen. So haben doch wollgemelte
Herrn auff Herrn Magistri Gerickens ansuchen
fürgebracht Daß sie hierinnen der Widwen
gunstigen Willen und alle Beförderunge
gern erZeijgen wollen, aber es wenn alß
ihre Kirchen althero gebrachten Gebrauch
gewohnheidtt und Statutum Daß ein Jeder
Electus seiner ehelichen geburdtt Kundschafft
schriftlichen ubergeben und darreichen musste.
Blatt 1 verso
hat derwegen vielgedachte Widwe mich
Georgium Koppehel summum vicarium in der
Primat Kirchen allhier Zu Magdeburgk […] und
Johannem Hirm Sangmeister und vicarium
Zu S. Sebastian bittlichen ersuchet, weil von
Joachim Kühns Ihrs Sohns ehelichen geburdtt
wir gute Wissenschafft […gen] ihm […]
seiner ehelichen geburdtt schriftliche Kundschafft
zu beförderunge obgenannter Sachen mittZutheilen
wann dann ich, Georgius Koppehel und Johann Hirms
gute Wißenschafft Joachim Kühns ehelichen geburdtt
haben, das er von seiner Großmuttern und Widwen
so woll von seinem Vater Wernero Kühn und
seiner Mutter Catharina Königen Ehre und Rechte
ehelichen frejgeborne rechter guther Deutzscher
Arth mich stets Den Ehrwirdigen Edlen Ehrmächtigen
Wirdigen und wolgelarthen Herrn vielgemelten
Capellen S. Gangolphi zum mehrentheil woll
beruft. So beZeugen ich Gregorius Koppehel
und Johann Hirm steths bej Wissen wann
wortten glauben gewohnlichen pittschafften
und unterschriebenen senden. Datum Magde-
burgk in die S. Michaelis Archangely
anno 1583 [der Tag des Erzengel Michael war 1583 der 29. September.]
Auf derselben Seite unterhalb auf einem aufgeklebten Zettel mit den Unterschriften und einem Papiersiegel der beiden Unterzeichnenden. Beide Siegel zeigen einen Totenkopf, jeweils in einer etwas abgewandelten Variante.
Georg Koppehell Johann Hirm
Mein Handt mein Eigen Hanndt
Michael Ney erstellte mit Hilfe von KI eine Kontroll-Transkription, die manche Unklarheiten beseitigigen konnte. Dennoch konnten wir manche Worte wirklich nicht entziffern.
Da das damalige Deutsch für unsere Ohren sehr holprig klingt, haben wir den Text in eine heute verständliche Sprache übertragen. Syntax und Wortwahl wurde einem heutigen Gebrauch angepasst. Wo sprachliche Ergänzungen dem Verständnis dienen, wurden sie, in Klammer gesetzt, beigefügt.
Legitimationsschreiben für Joachim Kühn
nachdem die hinterbliebene Witwe des würdigen und hochgelehrten Herrn Werner Kühn, seligen (Angedenkens) Kanoniker im Lektorendienst[1] dieser Primatskirche[2] hier zu Magdeburg, beabsichtigt ihren Herrn Sohn Joachim Kühn, den sie mit dem genannten Herrn Werner Kühn in rechtmäßiger Ehe gezeugt hat, in der Kapelle St. Gangolphi sub aula[…] als Elector (Anwartschaft auf Präbende?) einzuschreiben und wählen zu lassen. Sie hat mich (Georg Koppehele) ersucht, dies durch den ebenfalls ehrwürdigen, achtbaren und hochgelehrten Herrn Magister Gericke, den ehrwürdigen, edlen, ehrbaren, würdigen, achtbaren und hochgelehrten Herren der genannten Kapelle auf das demütigste vortragen zu lassen.
Es bestand die wohlige Hoffnung – weil fast dem gesamten Kapitel der genannten Kapelle St. Gangolphi bekannt – dass wir, (d.h. die Witwe Catharina Kühn, geborene König) und Herr Werner Kühn, Seliger, in der Domstadt Magdeburg in der Pfarrkirche St. Johannis geheiratet haben und ihren Sohn Joachim im Ehebett gezeugt haben — eine schriftliche Bestätigung seiner ehelichen Geburt für diese Sache (Angelegenheit) wäre eigentlich nicht nötig.
Die oben genannten Herren [in diesem Fall, denke ich, sind die Mitglieder der Kapelle St. Gangolf gemeint] haben auf das Ersuchen von Herrn Magister Gericke vorgebracht, dass sie dem Willen der Witwe gerne nachkommen und jede Förderung gewähren wollen, es aber der eingeführte Brauch sei und es den Statuten entspräche, dass ein jeder Electus (zu Wählende) seine eheliche Geburt schriftlich nachweisen muss.
Deswegen hat die Witwe mich, Georg Koppehel, summus vicarius an der Primatkirche zu Magdeburg (…) und Johannes Hirm, Sangmeister und Vikar an Sankt Sebastian, gebeten – weil wir beide von der ehelichen Geburt ihres Sohnes Joachim Kenntnis haben – dessen eheliche Geburt schriftlich zu bestätigen, um so das oben genannte Anliegen zu befördern.
Also, weil ich, Georg Koppehel, und Johann Hirm gute Kenntnis von Joachim Kühns ehelicher Geburt haben – dass er, von seiner Großmutter, einer Witwe, angefangen bis hin zu seinem Vater, Werner Kühn, und seiner Mutter, Catharina König, in Ehren und Rechte, ehelicher, freigeborener, echter, guter, deutscher Herkunft ist – und dies den ehrwürdigen, edlen, ehrbaren, würdigen und hochgelehrten Herren der mehrfach genannten Kapelle St. Gangolphi zum größten Teil wohlbekannt ist. So bezeuge ich, Georg Koppehel und Johann Hirm, nach bestem Wissen (obigen Inhalt) mit unseren gewöhnlichen Siegel und Unterschriften.
Ausgestellt in Magdeburg am Tag des heiligen Erzengels Michael, im Jahr 1583.
Unterschriften:
Georg Koppehel – Meine Hand
Johann Hirm – mein Eigen Hanndt
[1] Im kirchenrechtlichen Zusammenhang bezeichnet dieser Ausdruck einen Geistlichen innerhalb eines Dom- oder Kollegiatstifts, der speziell mit dem Amt des Lektors (Vorlesers der heiligen Schrift sowie liturgischer Texte) betraut ist. Ein solcher Kanoniker hatte liturgische und auch lehrende Aufgaben – oftmals war er für die Lesung in der Messe und bei feierlichen Anlässen zuständig.
[2] Eine Primatskirche ist eine Kirche, die mit dem Primat verbunden ist, dem Vorrang eines Bischofs innerhalb der kirchlichen Hierarchie.
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