400 Jahre Stiftungsgeschichte im Zeitraffer

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Gegründet wurde die Familienstiftung des Georgius Koppehele 1604 und es erscheint fast wie ein Wunder, dass die Stiftung trotz der vielen Turbulenzen und politischen Umbrüche heute noch existiert.
Die Koppehel’sche Familienstiftung ist die älteste der Stadt Magdeburg und die drittälteste in Sachsen-Anhalt. Im Raum Zerbst existierten bereits zwei sogenannte Familienstipendien: Das Küchenmeister- und Litzow’sche Familienstipendium und das Sieblerlehn’sche Familienstipendium.

Lettner im Magdeburger Dom, Foto Susanne Kowar

Georgius Koppehele, zweiter Sohn des Bauern Johann Koppehele aus Gräfendorf, besuchte in Jüterbog die Lateinschule und studierte in Wittenberg Theologie (siehe auch: Koppehele Biographie). Im Matrikelbuch der Universität Wittenberg findet man zwei Einträge zu Georg Koppehele. Der erste ist datiert mit 6. Juni 1559, der zweite erfolgte wesentlich später, am 14. Juli 1598.
Wann Georgius Koppehele ins Magdeburger Domkapitel aufgenommen wurde ist nicht bekannt, aber 1581 wird er in einem Vertrag mit dem Bauern Bernd Jahns bereits als summus vicarius erwähnt (siehe auch: Vertrag). Da man annehmen kann, dass er als einfacher Vikar begonnen hat, müsste er also einige jahre früher eingetreten sein.

Durch Fleiß, Sparsamkeit und wirtschaftlichem Geschick gelang es ihm ein beträchtliches Vermögen zu erwirtschaften, dass er zum Wohle der Nachkommen seiner vier Geschwister, Thomas, Margaretha, Anna und Elisabeth verwendet wissen wollte. Daher verfügte er in seinem Testament, dass der Besitz nicht veräußert werden dürfe und nur die Erträge des Vermögens für die Unterstützung der männlichen und weiblichen Nachkommen seiner Geschwister verwendet werden sollten. Mit seinem Tod am 16. Dezember 1604 trat das Testament in Kraft.
In der Regel ist in den Schriftstücken von Stipendii die Rede, auch wenn es sich nicht um den heute gebräuchlichen Sinn des Wortes Stipendium handelt. Auch die Begriffe Testamentsgelder und Stiftungsgelder habe ich gefunden. Erstaunlich früh wurde bereits das Wort Stiftung verwendet.
Das Vermögen bestand hauptsächlich aus Grundbesitz, für den Pachten und Erträge in Naturalien anfielen. Aber auch Barvermögen schien vorhanden gewesen zu sein, denn ansonsten hätte die Stiftung nicht als Darlehensgeber fungieren können (siehe:https:koppehele.at).
Während der ersten zwei Jahrhunderte wurde die Stiftung vom Magdeburger Domkapitel verwaltet. Um in den Genuss einer Unterstützung zu kommen, musste die Familienzugehörigkeit nachgewiesen werden, was auch von den jeweiligen Administratoren überprüft wurde (siehe: Das Koppehlesche Legatum zu Magdeburg, https:koppehele.at).

Leider ist das Originaltestament – vermutlich in den Jahren des 30-jährigen Kriegs (1618-1648) – verloren gegangen. (siehe auch: Brief von Erasmus Chr. von Arenstedt vom 31. August 1696, enthalten in Die Akte Schulze gegen Krähe, https:koppehele.at).
Georgius Koppehele wollte den Nachkommen seiner Geschwister in möglichst vielen Lebenslagen helfen, was, wie man sich vorstellen kann, auf Jahrhunderte gesehen nicht funktionieren konnte. Schon Ende des 17. Jahrhundert überlegte der damalige Administrator der Stiftung, Erasmus Christian von Arenstedt, nach welchen Kriterien man die vorhandenen Mittel verteilen sollte, wenn die Erträge nicht mehr für alle Antragsteller reichten. (siehe auch: Brief von Erasmus Chr. von Arenstedt vom 31. August 1696,enthalten in Die Akte Schulze gegen Krähe).

Bereits um die Mitte des 18. Jahrhunderts wurde überlegt, wie man die Bewerbungskriterien strenger handhaben könnte, denn bis dahin hatte es genügt beim Antrag anzugeben, dass bereits ein früheres Familienmitglied ein Stipendium erhalten hätte. Dabei handelte es sich nicht nur um eine Beihilfe zu Studium oder Lehre. In den meisten Fällen wurde um eine Zubuße zum Ehrenkleid oder um eine Altersunterstützung angesucht. Aus dem Jahr 1756 ist ein Reglement erhalten, in dem die Vergabebestimmungen angegeben sind.
Das Dokument trägt das Datum 15. März 1756. Da heißt es:

Reglement
Wie es auf Königl. Allergnädigsten Befehl vom
15. Martij 1756 künftig mit Auszahlungen derer
Coppehlischen Testaments gefälligst gehalten
werden soll.

Es folgen die Anspruchskriterien.
(siehe: Satzungen und Reglements, Quelle: Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Signatur Rep. A 3b, I C Nr.31, https://koppehele.at)

Im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts schienen die Auszahlungen nur schleppend vor sich gegangen zu sein. Der Grund lag wohl darin, dass die vorhandenen Mitteln nicht mehr ausreichten und die Administratoren warten mussten bis wieder Erträge herein kamen. In der Regel waren die Zahltage für Pachten und Zinsen an Michaelis und an Martini, also zwei Mal im Jahr. Aus den vielen Schriftstücken geht allerdings hervor, dass Pächter ihrer Zahlungspflicht oft nur schleppend nachkamen und die Stiftungscasse immer öfter in schlechtem Zustande war und die Unterstützungen erst ausbezahlt werden konnten sobald Geld in der Casse wäre. (Quelle: BHLA, Rep. 8, Luckenwalde, Brief des Pupillenkollegiums an das Magistrat Luckenwalde vom 22 juli 1822)

Eine gravierende Änderung gab es, als nach den Napoleonischen Kriegen die Verwaltung der Stiftung nicht mehr beim Domkapitel lag, sondern vom Preußischen Staat übernommen wurde. Die Stiftungsadministratoren waren nun dem sogenannte Pupillenkollegium verantwortlich. Diese Umstellung verursachte zusätzliche Verzögerungen bei der Auszahlung, denn es schien sich auch nur langsam herum zu sprechen, daß solche Stiftung schon seit mehreren Jahren nicht mehr unter des Magistrats, sondern eines Hl. kgl. Pupillencollegii Aufsicht stehe. (Quelle: BHLA, Rep. 8, Luckenwalde)
Aus dem Jahr 1833 gibt es eine Liste mit insgesamt 180 Antragsstellern. Interessant ist, dass bereits zu diesem Zeitpunkt die Anträge beim Oberlandesgericht in Magdeburg einzureichen waren. (siehe: Namensliste 1833). Man sah also dringenden Bedarf die Satzung den gestiegenen Anforderungen anzupassen. Die Anzahl der Empfänger wurde immer größer, die vorhandenen Mittel jedoch blieben beschränkt.
Die neue Satzung wurde am 17. Oktober 1834 bei einer Familienversammlung beschlossen und trat am 1. Juli 1835 erstmals in Kraft. So ist es zumindest der erhaltenen Abschrift aus den 1950er Jahren von Emil Heinemann zu entnehmen (siehe: Satzungen und Reglements).
Neu war, dass laut dieser Satzung drei Familienmitglieder für die Verwaltung der Stiftung zuständig sein sollten, die von der Famillienversammlung gewählt wurden. Für die Kontrolle war das Oberlandesgericht Magdeburg verantwortlich.
1908 war die finanzielle Situation so prekär, dass sich die Administratoren der Stiftung mit einem Informationsblatt an die Familienmitglieder wandten mit der Bitte, man möge doch nur in dringenden Fällen einen Antrag auf Unterstützung stellen (siehe: Satzungen und Reglements).

Nach dem ersten Weltkrieg war die Lage nicht besser und so scheint es verständlich, dass die Administratoren nach Mitteln und Wegen suchten das Vermögen zu vergrößern.
Um die 1920er Jahren wurden die Grundstücke verkauft mit der Absicht das Geld in Wertpapieren anzulegen, die einen besseren Ertrag versprachen. So wurde es zumindest von den Administratoren begründet. Nachträglich wissen wir, dass der Zeitpunkt für Geldgeschäfte in den 1920er Jahren mehr als ungünstig war.
Ein Mitglied des Familienbeirats, Peter Michael Rainer und seine Frau Eva haben sich mit diesen Grundstücksverkäufen beschäftigt. (siehe: Grundbuchakten in Schönebeck und Recherche zu Grundstücken der Stiftung). Die Grundstücke wurden verkauft, aber ob die Anschaffung der Wertpapiere wirklich stattgefunden hat, lässt sich nicht mehr belegen. Zumindest habe ich noch keinerlei Unterlagen dazu gefunden. Heute verwundert es uns alle, dass dem Rendanten in der Satzung von 1834 eine solche Machtfülle und Handlungsfreiheit eingeräumt worden war – abgesegnet von der 1834 abgehaltenen Familienversammlung. Laut dieser Satzung war für größere Transaktionen nicht einmal mehr eine Bewilligung oder Kontrolle des Oberlandesgerichtes nötig, vorausgesetzt die Gelder würden zum Wohle der Stiftung verwendet werden. (siehe: hist. Reglements und Satzungen auf https://koppehele.at).
Ein Grund für diese mangelnde Kontrolle und das fehlende Interesse liegt vermutlich darin, dass die Familie inzwischen zahlenmäßig sehr groß war und sich untereinander kaum mehr kannte. Es wurden auch lange Zeit keine Familienversammlungen veranstaltet. Da kein Geld mehr zu erwarten war, war das Interesse an der Stiftung eher sehr gering.

Das machte es 1934 einigen Familienmitgliedern leicht einen Verein zu gründen mit Namen Familienverband des Geschlechtes der Koppehele. Offiziell hatte es sich dieser Familienverband zur Aufgabe gemacht, die Tätigkeiten der Stiftung zu unterstützen. Gleichzeitig verschaffte es dem Verband die Kontrolle über die Familienmitglieder, denn man musste diesem angemeldeten Verein aktiv beitreten und auch einen Mitgliedsbeitrag von 3,50 RM zahlen. Die Familientreffen wurden vom Verband organisiert und die Familienstiftung trat immer mehr in den Hintergrung.
Aus Briefen und amtlichen Schreiben geht hervor, dass zumindest einige Gründungsmitglieder dieses Verbands große Sympathien für die Nationalsozialisten hatten. Der Verband gab 1935 und 1936 ein Mitteilungsheft heraus, das über seine Tätigkeiten, bzw. über die Familiengeschichte informierte. (Mitteilungsheft Nr. 2 gibt Auskunft über die Versuche, die Grundstückskäufe rückgängig zu machen. https://koppehele.at)

In seinen Aussendungen spricht der Verband immer wieder vom sogenannten Restvermögen der Koppehel’schen Familienstiftung. Dieses Geld war, so hieß es, in Wertpapieren angelegt. Woher dieses Geld stammte, ist leider gar nicht geklärt. Laut Statuten des Verbandes besaß der Verband selbst kein Vermögen, abgesehen von den Mitgliedsbeiträgen. Dieses sogenannte Restvermögen müsste also tatsächlich der Stiftung gehört haben. Umso mehr verwundert es, dass nach dem Krieg einige Mitglieder dieses Verbandes versuchten, an dieses Stiftungsvermögen zu gelangen um es unter acht namentlich angeführten Personen zu verteilen. Soweit ich die Lage beurteilen kann, ist dies nicht gelungen.

Bis 1945 schien die Verwaltung der Stiftung in Händen des Magdeburger Notars Olaff gewesen zu sein. Da seine Kanzlei in den letzen Kriegsmonaten bombardiert worden war, gingen auch hier wieder viele Akten unwiderbringlich verloren. Es ist also mehr als schwierig über diese Zeit ab 1920 eine seriöse Beurteilung der Finanzlage zu geben.
Nach Ende des II. Weltkriegs wurden durch Beschluss des Magistrats Berlin alle in Berlin ansässigen Vereine aufgelöst. Jeder Verein musste sich danach wieder neu eintragen lassen, das wird im Falle des Familienverbandes wohl unterblieben sein. Im Landesarchiv Berlin habe ich dazu keine Unterlagen gefunden.

Im Juli 1952 kamen sämtliche Familienstiftungen unter die Aufsicht eines Bezirksrates, in unserem Fall war das der Bezirksrat von Magdeburg. Stiftungen, die wegen Vermögensverlust ihren Stiftungszweck nicht mehr erfüllen konnten, waren zu überprüfen um gegebenenfalls über ihre Auflösung zu entscheiden. Dass unsere Stiftung diesem Prozedere entgangen ist, ist ein sehr erfreulicher Umstand.

Innenhof des Mgdeburger Doms, Foto Susanne Kowar

Lange Zeit war es still um die Stiftung bis es Frau Gerlinde Kühn und dem Interessenskreis der Koppehele’schen Familienstiftung gelang eine Reaktivierung der Stiftung zu erreichen. (siehe auch: Der Interessenskreis der Koppehel’schen Familienstiftung, https://koppehele.at)

Seit 2010 steht sie unter der Kontrolle des Landesverwaltungsamtes von Sachsen-Anhalt. 2021 wurde Georgius Koppehele in die Liste der bekanntesten Wittenberger Studenten im Zeitraum von 1502 bis 1817 aufgenommen.

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