Der Fläming, Heimat der Familie Koppehele

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Familiengeschichte ist mit Heimatgeschichte untrennbar verbunden. Darum möchten wir Ihnen hier zukünftig Informationen und Hinweise zur Verfügung stellen. Der erste kurze Beitrag beschäftigt sich mit dem Fläming, der Heimat der Familie Koppehele:

Der Fläming, ein Höhenzug im Südwesten Brandenburgs und in Sachsen-Anhalt, etwa von Baruth und Dahme über Jüterbog und Bad Belzig bis nach Zerbst, Wittenberg und Burg, war oft umstrittenes Grenzland. Zunächst im Rahmen der deutschen Ostkolonisation zwischen Deutschen und Slawen, später zwischen Sachsen und Brandenburg. Die Gegend war in ihrer Geschichte von verschiedenen Völkern besiedelt. Aus dem Dunkel der Geschichte taucht sie aber erstmalig während der slawischen Zeit im Jahr 1007 auf, als der Magdeburger Erzbischof Tagino mit seinem Heer den polnischen König Boleslaus bis Jüterbog (Jutriboc) verfolgt, aber die Verfolgung dort einstellt. (Im Folgenden beschränkt sich die Darstellung auch auschließlich auf Stadt und Land Jüterbog.) Die Stadt Jüterbog soll zu dieser Zeit schon ein wichtiger slawischer Ort mit Heiligtum gewesen sein. Ab 1147 bis spätestens 1157 wird die Gegend östlich der Elbe von Albrecht den Bären und Erzbischof Wichmann von Seeburg erobert und unter den neuen Herren aufgeteilt. Der Bereich um Jüterbog kommt unter anderem auch durch Gebietsaustausch zum Erzbistum Magdeburg. In der vom Krieg entvölkerten Gegend, die zusätzlich durch den Einfall der Pommern und Liutizen im Jahr 1180 zu leiden hatte, wurden, wie in vielen anderen Gegenden auch, Flamen angesiedelt.

Diese „Fläminger“, die oft auch Holländer waren und umgekehrt, verfügten über wertvolle Erfahrungen und Wissen in der Baukunst, dem Küstenschutz, der Landwirtschaft, usw., so dass Ihnen die Ansiedlung durch Privilegien schmackhaft gemacht wurde. 1745 schrieb Christian Schöttgen: “ Im 12. Jahrhundert kamen eine große Menge an Leuten aus Flandern in hiesige Gegenden. Daher kommts, dass noch heute ein Strich in Kursachsen der Fläming genennet wird und die Leute daselbst sich der plattdeutschen Sprache bedienen…“ „…Es haben auch die bisherigen Einwohner sich unter das flämische Recht begeben dürfen, wenn es ihnen beliebet, was in der Tat etwas großes ist. Das flämische Recht besagte unter anderem, dass es ihnen (den Flämingern) erlaubt ist „sich Bauernmeister oder Schultheißen zu setzen, welche mit dem Schultzengericht belehnt gewesen.“ An der Stelle kommt um ca. 1490 – 1550 Johann (Hans) Koppehele aus Gräfendorf ins Spiel, der oft „Gerichtsschulze“ genannt wird. Vermutlich wurde er oder einer seiner Vorfahren in diesen Stand gewählt, wobei nicht geklärt ist, ob sein Titel erblich war. Die Vermutung liegt aber nahe, da sein Sohn Thomas „Erbrichter“ genannt wird. (Günter Koppehele, Familienchronik)
Zum flämischen Recht gehörte übrigens noch eine Besonderheit, die ebenfalls von Christian Schöttgen beschrieben wird: “ Die Fläminger, die sich um Meißen niedergelassen, bekamen noch ein gewisses Recht, das Zip geheißen…“ „…Zip oder Zippe ist ihr eigenes Wort und kommt vom lateinischen cippus, was bedeutet ein Behältnis oder Gefängnis in dem einen Hände und Füße eingeklemmt werden. Dergleichen man noch heute in der Mark und Pommern vor den Häusern der Lehnschulzen gewahr wird.“ Vielleicht stand ein solches „Gefängnis“ auch vor dem Haus von Johann (Hans) Koppehele.
Bernd Koppehele, November 2013
Weitere Informationen:: wikipedia.org/wiki/Fläming
Literatur: „Aus Geschichte des Durchlauchtigen Fürsten, Herrn Conrads des Großen, Gebohrnen Grafen zu Wettin, Markgraf zu Meißen und Lausitz …“ von Christian Schöttgen, 1745:

„Urkundliche Chronik der alten Kreisstadt Jüterbock und ihrer Umgebung“ von Carl Christian Heffter

Jüterbog im Fläming
Alte Ansicht der Stadt Jüterbog



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